Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich
AGB:
Der
Vertrag wird von der Firma Tirol-Tuning (Verkäufer, Verwender) nur unter
nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die als Bestandteil des Vertrages
zu betrachten sind. Entgegenstehende allg. Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden ausdrücklich widersprochen.
1. Versand/Verkauf
Der
Besteller ist an sein Angebot 10 Tage verbindlich gebunden. Erfolgt
innerhalb der 10 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als
nicht geschlossen, es sei den die Ware wurde ausgeliefert. Irrtümer und
technische Änderungen vorbehalten.
2. Lieferumfang
Der
Verkäufer liefert einen vorprogrammierten Tuning-Chip (oder andere
elektronische Bauteile) für PKW. Die Installation und eine etwaige
Abstimmung des Motors übernimmt nicht der Verkäufer, es sei denn, es ist
im Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart. Eine
Einbauanleitung, sowie eine technische Dokumentation (Leistungsdiagramm)
werden, falls vorhanden mitgeliefert. Der Käufer hat keinen Anspruch
auf eine Anleitung zur Programmierung oder Umprogrammierung des Chips.
3. Zahlungsbedingungen
Die
Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz der Verwenderin.
Nebenleistungen, z.B. Überführungskosten werden zusätzlich zu den
übermittelten Kostenvoranschlägen/Rechnungen berechnet. Der Kaufpreis
ist, entsprechend der Auftragsbestätigung, spätestens bei der Lieferung
fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten
Hardware, Dokumentationen und der mitgelieferten Programmierung bei dem
Verkäufer. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das
Steuergerät (Verl. Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist auch nach
Eigentumsübergang an die Urheber- und sonstigen Schutzrechte Dritter
gebunden. Bei Zahlungsverzug ist die Verwenderin berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Österreichischen Bundesbank zu berechnen, ohne daß insoweit ein
weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Besteller bleibt
es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, daß ein tatsächlicher Schaden
nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den
Zahlungsansprüchen der Verwenderin ist ausgeschlossen, es sei denn, daß
die Gegenansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig
festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum
Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz
entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.
4. Liefertermin
Alle
Angaben von Lieferzeiten in den Angaben der Verwenderin sind
unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei
Vertragsschluß angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf
um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter
angemessener Frist die Leistung an, so gerät die Verwenderin nach Ablauf
der Frist in Verzug, es sei denn, daß die Herstellungsart und die
Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus
konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist die
Verwenderin verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der
Verzögerung bekanntzugeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz
und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn,
daß die verspätete Lieferung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der
Verwenderin zurückzuführen ist.
5. Gefahrübergang
Die
Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Verwenderin. Lehnt der Besteller
die Annahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware ab, steht der
Verwenderin Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Gleiches gilt, wenn
der Besteller eine Bereitstellungsanzeige der Verwenderin erhält und
nicht innerhalb einer zu setzenden Frist von 14 Tagen die ordnungsgemäß
bereitgestellte Ware abnimmt. In allen Fällen, in denen der Besteller zu
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist die
Verwenderin berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 15 % des
Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne daß es
eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf.
Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern
dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den
Gegenbeweis zu führen, daß ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer
entstanden ist.
6. Haftung
Die Verwenderin haftet
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung der Verwenderin
für Transport- und Versendungsschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Ebenfalls haftet die Verwenderin nicht dafür, daß Schäden bei der
Installation entstehen. Die Verwenderin haftet nur dafür, daß der
Tuning-Chip (oder anderen elektronischen Bauteilen) bei Absendung
funktionstüchtig ist. Den Beweis für Schäden des Chips (oder anderer
elektronischer Bauteile) vor der Absendung, hat der Besteller zu führen.
Dem Besteller ist bekannt, daß der Einsatz und die Nutzung eines
Tuning-Chips (oder die Leistung erhöhende elektronische Bauteile) zum
Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt und daher das KFZ
nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Die
Verwenderin übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen
Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip (oder andere
elektronische Bauteile zur Leistungserhöhung) in dem Fahrzeug verbaut
wurde. Weiterhin übernimmt die Verwenderin keine Haftung für eine
Leistungssteigerung des Fahrzeuges aufgrund des Tuning-Chips (oder
anderer elektronischer Bauteile), da eine Leistungssteigerung auch von
den weiteren Komponenten des Motors abhängig ist. Ebenso haftet die
Verwenderin nicht für unmittelbare oder mittelbare (Mangelfolgeschaden,
weiterfressender Mangel) Schäden am Motor, die aufgrund des Tuning-Chips
(oder anderer elektronischer Bauteile) entstehen können. Etwaige
Ansprüche des Bestellers aus positiver Vetragsverletzung oder aus
deliktischen Ansprüchen sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit, seitens der Verwenderin nachzuweisen ist.
7. Gewährleistung
Die
Gewährleistung beträgt 24 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder
des Einbaus. Die Verwenderin leistet Gewähr für eine dem jeweiligen
Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Software und des
Eproms. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips.
die vom ursprünglichem Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen
sollte, übernimmt die Verwenderin ihrerseits die vorgenannte Garantie
nicht. Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den
Besteller, setzt voraus, daß der Besteller den Tuning-Chip fachgerecht
einbaut, bzw. einbauen läßt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip
zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Tuning-Chip darf
nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor (Steuergerät)
verwendet werden. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich nur
auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der
Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen. Es gilt als vereinbart,
daß eine Leistungssteigerung nur gemäß nachfolgenden Bedingungen
ermittelt werden kann. Prüfmethode: Dynamische Leistungsmessung,
Prüfstand: Bosch, Umgebungstemperatur: 20°CEine andere Bestimmung
der Leistungssteigerung gilt als unverbindlich. Bei Fehlern der
Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist
ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Software ist dem
Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Die Software darf nicht kopiert
oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert
werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum
Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.
8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Firmensitz.
9. Salvatorische Klausel
Ist
oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam,
so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene
Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem
Willen der Parteien am nächsten käme.
Klotz Bernhard, Au 8, 6632 Ehrwald
Telefon: +43 6605011559
E-Mail-Adresse: info@tirol-tuning.at